Die Arbeitswelt in der Corona-Krise

Während sich das Corona-Virus weiter ausbreitet, prägt es unseren Alltag mehr und mehr. Soziale Distanz, Selbstisolation, Quarantäne – Begriffe, die vor kurzem noch niemanden interessiert haben, beherrschen plötzlich unser Vokabular. Alldieweil das öffentliche Leben quasi lahm liegt, ändert sich auch die Arbeitswelt in der Corona-Krise. Wegen wegbrechender Aufträge, stillgelegter Produktionen und geschlossener Geschäfte fürchten vor allem viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den Konkurs. Das geht durch beinah alle Branchen und betrifft auch Personalverleiher und -vermittler. Denn wo nicht mehr gearbeitet wird, braucht es eben keine Arbeitskräfte.

Kurzarbeit auch für die temporär Beschäftigten

Zwar hat der Bund ein milliardenschweres Hilfspaket geschnürt, damit die Arbeitswelt in der Corona-Krise nicht vollkommen zusammenbricht. Trotzdem verzeichnen die RAV seit Mitte März mehr Arbeitslose und Stellensuchende. Eine genaue Analyse von gemeldeten Zahlen steht noch aus. Doch es ist absehbar, dass noch viel mehr Menschen ihre Arbeit verlieren könnten. Der Appell an die Wirtschaft ist eindeutig: Entlassungen zu vermeiden, wo immer es nur geht. Aus diesem Grund sind die Regelungen für Kurzarbeit massiv gelockert worden. So entfällt die Frist zur Voranmeldung und die Bewilligungsdauer ist auf 6 Monate ausgeweitet. Zudem gibt es Kurzarbeitsentschädigung nun auch für befristet Beschäftigte und Temporärarbeitende. Inzwischen liegen wohl bereits für mehr als eine halbe Million Angestellte entsprechende Anträge vor.

Arbeitsrechtliche Fragen in Krisenzeiten

Auch wenn die Arbeitswelt in der Cornona-Krise teilweise stillzustehen scheint. In vielen Bereichen muss und wird weitergearbeitet werden. Das geht natürlich auch mit gegenseitigen Rechten und Pflichten einher. Daran ändert selbst ein Krisenfall nichts. Dennoch kann es situationsbezogene Besonderheiten geben. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht über Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden. Im Bereich des Personalverleihs teilt sich diese Pflicht zwischen Verleiher und Einsatzbetrieb auf. Um effiziente Massnahmen zu planen und umzusetzen, sollten sich Personalverleiher eng mit den Einsatzbetrieben abstimmen.

Einerseits kann das, je nach Einsatzbereich, verschärfte Hygieneregeln bedeuten. Andererseits beinhaltet das Weisungsrecht des Arbeitgebers nun auch die Möglichkeit, Mitarbeitende ins Homeoffice zu schicken. Genauso können persönliche Meetings abgesagt und durch Videokonferenzen ersetzt und Dienstreisen eingeschränkt werden. Dabei ist wichtig, dass Weisungen im Einzelfall für Arbeitehmende zumutbar sind. Auf Seiten der Arbeitnehmenden besteht aber auch deren Treuepflicht fort. Mit anderen Worten, sie müssen den Weisungen folgen und dürfen die Arbeit nicht verweigern.

Was passiert, wenn es zu Arbeitsausfällen kommt? In diesem Zusammenhang tauchen zahlreiche Fragen auf, die die Lohnzahlungen betreffen. Zwar gilt nach wie vor der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Eine Pflicht zur Lohnfortzahlung durch den Personalverleiher besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmende einen entschuldbaren Grund hat, seine Arbeitsleistung nicht zu erbringen. Wegen der Corona-Krise können sich aber ganz neue Sachverhalte ergeben. Der Verband der Schweizer Personaldienstleister «swissstaffing» hält ein Merkblatt mit arbeitsrechtlichen Informationen bereit und bietet rechtliche Beratung.

Empfehlungen für die Arbeitswelt in der Corona-Krise

Bereits am 16. März hat der Bundesrat für die Schweiz die ausserordentliche Lage erklärt. Das bedeutet natürlich erhebliche Einschränkungen für die Arbeitswelt. Davon sind sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende betroffen. Wiewohl die Krise allen so einiges abverlangt, ist nun Zusammenhalt gefragt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat einige Empfehlungen für Arbeitgeber ausgesprochen, um Mitarbeitende noch besser zu schützen. Unter anderem gehört dazu:

  • Kulanz bei Krankmeldungen zu zeigen
  • Flexible Arbeitszeiten zu ermöglichen, um Stosszeiten im öffentlichen Verkehr zu umgehen
  • Mitarbeitende informiert zu halten und Massnahmen aktuellen Erfordernissen anzupassen

Ausserdem sollten Unternehmen ihr betriebliches Kontinuitätsmanagement (BKM) mobilisieren. Hier geht es um die Entwicklung von Strategien, um in Krisenzeiten den Betrieb aufrecht zu erhalten und so langfristigen Schaden abzuwenden. Das kann vor allem für die KMU überlebenswichtig sein. Dazu bietet das BAG ein Handbuch für den Pandemiefall.

Auch wenn die Krise viele Branchen beutelt. Mancherorts sind Arbeitskräfte dringend gefragt. Beispielsweise im medizinischen und im Pharmabereich. Genauso suchen die Landwirtschaft sowie Transport- und Logistikunternehmen händeringend Personal. Um hier einen schnellen Rekrutierungsprozess zu gewährleisten, ist die Stellenmeldepflicht ab sofort für 6 Monate ausgesetzt. Vielleicht ein kleiner Lichtblick für Personaldienstleiter. Ob und wie sich die Arbeitswelt in der Corona-Krise weiter verändert, ist derzeit völlig offen. Fest steht nur eines – eine Rückkehr zur Normalität wird es so schnell nicht geben.

Foto: Pixabay

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