Jobsharing – geteilter Arbeitsplatz für mehr Flexibilität

Inzwischen ist eine gute Work-Life-Balance für viele Menschen ein wichtiger Aspekt bei der Jobwahl. Gerade im Zusammenhang mit den Konzepten von New Work rücken flexible Arbeitszeitmodelle verstärkt in den Vordergrund. Infolgedessen hat vor allem Teilzeitarbeit in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Trotzdem konnte sich das Jobsharing als Sonderform der Teilzeitarbeit bisher in der Schweiz nicht so recht durchsetzen. Nur 3,7 % der Beschäftigten* nutzen derzeit das Modell. Dabei kann Jobsharing durchaus eine interessante und vor allem produktive Variante sein, um flexibel zu arbeiten.

Jobsharing – Definition und Formen

Jobsharing bedeutet nichts anderes als «geteilter Arbeitsplatz». Darin liegt bereits der Unterschied zur klassischen Teilzeitarbeit. Während dort nämlich die Stelle von vornherein auf eine reduzierte Stundenzahl konzipiert ist, teilen sich beim Jobsharing-Modell zwei oder auch mehrere Beschäftigte eine Vollzeitstelle. Ferner unterscheidet man hier drei Formen:

➤ Job-Splitting

Die Jobsharer haben ein jeweils individuell festgelegtes Aufgabenprofil. Eine Abstimmung untereinander ist nicht erforderlich und der Arbeitgeber behält sein Weisungsrecht in puncto Arbeitszeit. Darüber hinaus gibt es getrennte Arbeitsverträge, die auch getrennt aufgelöst werden müssen.

➤ Job-Pairing

Im Gegensatz dazu besteht beim Job-Pairing ein gemeinsamer Vertrag und die Arbeitsplatzpartner teilen sich Aufgaben und Verantwortung. Dabei sind sie bei der Einteilung ihrer Arbeitszeit frei.

➤ Top-Sharing

Hierbei handelt es sich um die Aufteilung einer Führungsposition. Entscheidungen treffen die Führungskräfte gemeinsam. Genauso, wie sie sich die damit verbundene Verantwortung, unter anderem auch für die Mitarbeitenden, teilen.

Ein eigenes Gesetz für diesen Bereich der Teilzeitarbeit gibt es nicht. Daher finden die allgemeinen Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrags und des jeweiligen GAV Anwendung. Wenn man sich für ein Jobsharing-Modell entscheidet, sollte man Rechte und Pflichten im Vertrag möglichst konkret festlegen. Das gilt vor allem für organisatorische Fragen und etwaige Vertretungsregelungen.

Vorteile und Herausforderungen beim Jobsharing

Für wen kommt ein geteilter Arbeitsplatz in Frage? Kurzum, wer sich mehr Zeit für die Familie wünscht oder wer generell etwas weniger arbeiten möchte, kann hier gut aufgehoben sein. Ebenso profitieren diejenigen, die nach längerer Krankheit langsam in den Job zurückkehren wollen oder die, die eine gleitende Pensionierung anstreben. Wenn es bisher hiess, dass man in Teilzeit keine Karriere machen kann, beweisen einige positive Beispiele inzwischen das Gegenteil. Gerade im Kaderbereich sind es vor allem Frauen, die vom Jobsharing Gebrauch machen. Und das mit Erfolg, wie etwa die «NZZ» berichtete.

Aber auch für ein Unternehmen bietet Jobsharing einige Vorteile. Dadurch, dass sich auf einem Arbeitsplatz die unterschiedlichen Stärken zweier Menschen vereinen, entstehen ganz neue Impulse und Ideen. Jobsharer arbeiten oft mit mehr Motivation und Engagement, weil sie sich die anstehenden Aufgaben nach ihren Vorlieben aufteilen können. Zudem wissen sie, was der jeweils andere gerade macht und sind so in der Lage, Ausfallzeiten nahtlos zu überbrücken. Die zeitintensive Einarbeitung eines Vertreters entfällt.

Natürlich kann es, wie überall, zu Problemen kommen. Etwa, wenn die Chemie zwischen den Jobsharern nicht stimmt und es deswegen zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Häufiger Kritikpunkt ist auch der grosse organisatorische Aufwand, der mit einem geteilten Arbeitsplatz verbunden ist. Immerhin sind hier enge Absprachen und ein regelmässiger Austausch vonnöten. Interne Abläufe können durch ständige Arbeitsübergaben beeinträchtigt werden.

Wichtige Voraussetzungen für den geteilten Arbeitsplatz

Trotzdem das Jobsharing bislang noch ein Nischendasein fristet, mag sich das in nicht allzu ferner Zukunft ändern. Während 2014 nur 19 % der Schweizer Unternehmen dieses Arbeitsmodell anboten, sind es mittlerweile 27 %. Zwar ist das im europäischen Vergleich immer noch gering – in Grossbritannien liegt die Quote bei nahezu 50 % – aber es scheint doch eine steigende Tendenz zu geben. Auch Personaldienstleister sollten sich darauf einstellen. Denn es hat Einfluss auf den Rekrutierungsprozess, wenn zwei Kandidaten für eine Stelle gefragt sind oder sich sogar gemeinsam bewerben.

Damit Jobsharing für alle Seiten zufriedenstellend funktioniert, ist eine sorgfältige Planung bereits im Vorfeld wichtig. Einer der wesentlichsten Aspekte ist, dass die Mitarbeitenden gut miteinander harmonieren. Auf ein Match sollte man schon bei der Sichtung der Bewerbung und im Jobinterview achten. Haben die Kandidaten bereits Vorstellungen und Ideen, wie sie den Arbeitsplatz teilen wollen? Auch organisatorische Fragen, etwa wann gemeinsame Besprechungen stattfinden sollen, lassen sich im Vorfeld klären. So muss es erst gar nicht zu den oben erwähnten Nachteilen kommen. Zudem sorgt eine für alle einsehbare Dokumentation für Transparenz und erlaubt einen Blick auf den jeweiligen Stand der Dinge.

Jobsharing erfordert Disziplin und Organisationstalent bei den Mitarbeitenden. Daneben hat auch die Unternehmenskultur Einfluss auf den Erfolg flexibler Arbeitszeitmodelle. Haben die Mitarbeitenden genügend Freiraum, um wirklich eigenständig arbeiten und Ideen entwickeln zu können? Gibt es Rückhalt und Feedback seitens der Führungsebene? Vor allem kommt es darauf an, das alte Vorurteil, man könne Verantwortung nicht teilen, über Bord zu werfen. Denn das ist einer der Hauptgründe, weshalb viele Unternehmen sich noch scheuen, auf Jobsharing zu setzen.

*BFS – Schweizerische Arbeitskräfteerhebung 2017

Foto: Pixabay

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