Stellenmeldepflicht – das kommt 2020
Seit dem 01. Juli 2018 gibt es sie – die Stellenmeldepflicht in der Schweiz. Dass sie überhaupt existiert, geht auf den Erfolg der «Masseneinwanderungsinitiative» in 2014 zurück. Ziel der Initiative war, die Zuwanderung in die Schweiz einzudämmen. Zwar kam es nicht zu der geforderten Begrenzung auf Zuwanderungshöchstzahlen. Jedoch besteht nun mit der Meldepflicht ein Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt. Danach müssen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen vakante Stellen zunächst dem RAV melden. Die Meldepflicht betrifft Berufsgruppen mit einer Arbeitslosigkeit von 8 % oder mehr. Obschon es in der Vergangenheit viel Kritik an dem Gesetz gegeben hat, tritt zum 01.01.2020 eine weitere Neuerung in Kraft. Dann werden alle Berufsgruppen meldepflichtig, die eine Arbeitslosenquote von 5 % oder höher aufweisen. Kurz gesagt, die Stellenmeldepflicht weitet sich aus.
Was bedeutet die Stellenmeldepflicht für Unternehmen?
Wenn ein Unternehmen eine Vakanz hat, muss es zunächst prüfen, ob diese der Meldepflicht unterliegt. Ist das der Fall, ist die offene Stelle zuerst dem RAV anzuzeigen. Das kann online, über den «Jobroom», telefonisch oder persönlich geschehen. Innert drei Arbeitstagen bekommt das Unternehmen dann Kandidatenvorschläge seitens des RAV. Anschliessend ist eine Rückmeldung des Arbeitgebers erforderlich, ob die vorgeschlagenen Kandidaten passen. Erst nach fünf Arbeitstagen darf die Vakanz anderweitig ausgeschrieben oder mit einem Bewerber besetzt werden, der nicht beim RAV registriert ist. Dabei drohen bei Verstössen gegen die Stellenmeldepflicht Bussen von bis zu CHF 40.000.
Mehr Hürden für die Rekrutierung
Eine Befragung von swissstaffing hat Anfang des Jahres gezeigt, dass sich zahlreiche Unternehmen nunmehr in ihren Rekrutierungsprozessen ausgebremst sehen. Das liegt daran, dass durch die Stellenmeldepflicht der bürokratische Aufwand angestiegen ist. Immerhin muss nun jedes mal abgeklärt werden, ob die Vakanzen meldepflichtig sind. Falls ja, lassen sich Stellen nicht mehr zeitnah besetzen. Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn ganz kurzfristig Personalbedarf besteht. Und das kann im Grunde genommen jeden Arbeitgeber treffen. Etwa, wenn unvorhergesehene Ereignisse, wie Krankheiten und Unfälle, eintreten. Vor allem Kunden von Dienstleistern im Bereich Temporärarbeit benötigen oftmals Personal innert eines Tages. Sehr stark von der Stellenmeldepflicht eingeschränkt fühlen sich Unternehmen in den Kantonen Genf und Waadt. Dort gibt es mehr offene Stellen als erwerbstätige Personen und ein weniger kompliziertes Rekrutierungsverfahren wäre besonders wünschenswert.
Zwar stuft die Mehrheit der im Rahmen der Untersuchung Befragten den Meldeprozess als relativ unkompliziert ein. Und auch Schnelligkeit der RAV beim Bereitstellen der Anzeigen findet lobend Erwähnung. Dennoch überwiegt die Kritik. Vor allem die Qualität der Bewerberdossiers ist unzureichend. Darüber hinaus ist die Bezeichnung der meldepflichtigen Berufsgruppen nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Ausserdem finden die meisten die Ausschreibungssperre zu lang. Diese Phase müssen Unternehmen intern überbrücken. Das führt zu mehr Überstunden, Produktionsausfällen und verlorenen Aufträgen.
Mehrbelastung durch erweiterte Stellenmeldepflicht
Vor diesem Hintergrund sieht sich die Schweizer Wirtschaft weiteren Belastungen ausgesetzt. Die Bemühungen, eine Ausweitung der Stellenmeldepflicht zu verhindern, sind fruchtlos geblieben. Natürlich hat das auch Auswirkungen auf die Personaldienstleister. Sie sind nicht mehr erste Anlaufstelle für offene Positionen aus Berufsgruppen, die der Meldepflicht unterliegen. Und das Problem wird sich verstärken. Einerseits sorgt die Absenkung der Quote auf 5 % dafür, dass es zukünftig mehr meldepflichtige Berufsgruppen gibt. Andererseits geht man davon aus, dass die Arbeitslosigkeit aufgrund der derzeit schwächelnden Konjunktur ansteigt. Das wird den Pool an entsprechenden Berufen weiter auffüllen. Auf jeden Fall müssen sich sowohl Personalverantwortliche als auch die RAV zukünftig auf einen weiter steigenden Arbeitsaufwand einstellen.